Soll eine Immobilie in das Betriebsvermögen aufgenommen oder herausgenommen werden, fällt Erbschaftssteuer an oder soll der gemeine Wert Ihrer Unternehmensimmobilien berechnet werden, kann Ihnen ein Sachverständiger hilfreich zur Seite stehen.
Finanzamt
Fallbeispiel
Da das Finanzamt den Grundbesitzwert einer Immobilie nach einer sehr vereinfachten Berechnungsformel, meist ohne vorherige Besichtigung, bestimmt, ergibt die Bewertung durch einen Sachverständigen, der den Zustand des Objektes begutachtet und umfangreiche Unterlagen zur Bewertung heranzieht, einen viel genaueren Verkehrswert.
Wollen Sie eine Immobilie noch zu Lebzeiten übertragen, aber weiterhin nutzen, können Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte ins Grundbuch eingetragen werden. Diese wirken sich allerdings auf den Verkehrswert aus. Ein Sachverständiger kann Sie dazu beraten.
Diplom-Betriebswirt (BA) FR Immobilienwirtschaft
Falk Lorenz
Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)
Recognised European Valuer REV