Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Erbe | Schenkung | Steuer | Scheidung | Streit
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und verlässliche Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
In aller Regel gehören folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen zu einem Verkehrswertgutachten:
Auf Wunsch können nicht vorhandene Unterlagen von uns beschafft werden.
Die Kosten richten sich nach unserer Honorartabelle.
Diplom-Betriebswirt (BA) FR Immobilienwirtschaft
Falk Lorenz
Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)
Recognised European Valuer REV